
16 Vue de prise a Schöngelau, pres Ranalt (Stubaithal)
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Es handelt sich hierbei um keine "offzielle" Photographie sondern um eine Art Raubkopie dh. Das Photo wurde von einem unbekannten Verleger auf einen anonymen Photokarton aufgezogen. Vorallem in Paris war dies eine äußerst gängige Praxis. Ein Spruch der damaligen Zeit besagte, dass für jede am Morgen neu erschienene Ansicht am Nachmittag mindestens eine Raubkopie vorhanden war. Der Grund für die Häufigkeit der Raubkopien war, dass Fotografien erst im Laufe der Zeit dem Urheberrecht unterworfen wurden. So wurden in England Fotografien erst ab 1861 urheberrechtlich geschützt. Eindeutiges Zeichen dieser "Raubkopien" sind, das fehlen jedes Hinweises auf Urheber- und Verlegerschaft. Wobei man muss den Begriff "Raubkopie" für fotografische Werke der damligen Zeit mit Vorsicht benutzen. Allein das fehlen des tatsächlichen Urhebers ist kein Zeichen dafür dass es sich unbedingt um eine Raubkopie handelt, der Verleger war nicht verpflichtet den wahren Photographen anzugeben. er konnte die Abzüge bestellen und bezahlen, zog sie auf seinen eigenen Karton auf und verkaufte sie mit Profit. Ein offizieller Verleger der Ansichten Lamys in Tirol war Unterberger in Innsbruck.