Hernachfolgent und specificierte Guldener werden bis auff weitere allergnäd. Kay. verordnung mit, und neben der kay. Müntze tolerieret.

Hernachfolgent und specificierte Guldener werden bis auff weitere allergnäd. Kay. verordnung mit, und neben der kay. Müntze tolerieret.

Lithographierter Einblattdruck mit der Darstellung der Gulden die als Zahlungsmittel im Deutschen Reich akzeptiert wurden. Plattengöße 39 mal 54 cm. wohl kurz nach 1690 gedruckt